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Begriffserklärung/Definitionen 

Deckungsgrad: Der Deckungsgrad misst, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen der Pensionskasse (Altersguthaben aller Mitarbeitenden und Kapital für die Renten) am 31. Dezember eines Jahres mit Vermögen (Immobilien, Wertschriften, Bankguthaben, etc.) gedeckt sind. Je höher der Deckungsgrad, desto besser. Die Pensionskasse der Stadt Winterthur strebt einen Deckungsgrad von 115 % an, um Marktschwankungen abzufedern. 

Ökonomischer Deckungsgrad: Im Gegensatz zum «technischen» Deckungsgrad werden die Verpflichtungen auf der Basis finanzökonomischer Prinzipien bewertet. Dazu gehört insbesondere die risikogerechte Bewertung zukünftiger Cashflows (marktnahe Bewertung auf der Basis eines Replikationsportfolios) wie auch die Verwendung von Best Estimate Annahmen. Mit der Wahl des «ökonomischen Deckungsgrads» als Messgrösse wird sichergestellt, dass die Bewertung objektiv ist und nicht vom Stiftungsrat beeinflusst werden kann. 

Unterdeckung: Eine Unterdeckung liegt vor, wenn der Deckungsgrad unter 100% liegt. Dies bedeutet, dass die Verpflichtungen grösser sind als das Vermögen der Pensionskasse. 

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR): AGBR sind Vorauszahlungen der Arbeitgeberin an die Pensionskasse. Bei einer Unterdeckung sind AGBR eine finanzielle Absicherung und bleiben stehen (Verwendungsverzicht). 

Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR): AGBR sind Vorauszahlungen der Arbeitgeberin an die Pensionskasse. Bei einer Unterdeckung sind AGBR eine finanzielle Absicherung und bleiben stehen (Verwendungsverzicht). 

Vollständiges Argumentarium

Die Pensionskasse der Stadt Winterthur befand sich bereits bei ihrer Ausgliederung aus der Stadtverwaltung im Jahr 2014 in einer erheblichen Unterdeckung. Die in der Folge getätigten Sanierungsmassnahmen brachten nicht den gewünschten Erfolg. Auch die erhoffte Wertsteigerung an den Kapitalmärkten ist tiefer ausgefallen als erhofft. Die PKSW befindet sich nach wie vor in Unterdeckung und soll deshalb finanziell stabilisiert werden. Dazu wird den Stimmberechtigten ein Kredit von 120 Millionen Franken unterbreitet. Dieser Kredit wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Deckungsgrad in den nächsten Jahren unter 100% liegt. 

Beim vorgeschlagenen dynamischen Modell zur Verwendung der 120 Millionen werden bei einem Deckungsgrad von 95%-100% jährlich 10 Millionen und bei einem Deckungsgrad von unter 95% jeweils 20 Millionen ins Vermögen der PKSW überführt. Bei einem Deckungsgrad von mehr als 105 % bzw. mehr als 110 % stehen der Stadt Winterthur 10 bzw. 20 Millionen Franken jährlich zur Bezahlung ihrer Arbeitgeberbeiträge zur Verfügung. 

Das Stadtparlament hat gleichzeitig mit dem Kreditantrag beschlossen, die Verordnung über die Pensionskasse zu ändern. Neu soll ein altersunabhängiges Beitragsverhältnis von 60% (Arbeitgeber) zu 40% (Arbeitnehmende) gelten. Für Mitarbeitende, die durch die Erhöhung des Arbeitnehmendenbeitrags Einbussen des Nettolohnes erfahren, sind als Ausgleich Kompensationszahlungen bis zu einem definierten Einkommen vorgesehen. Diese Verordnungsänderung tritt nur in dann Kraft tritt, wenn die Bevölkerung dem Kreditantrag zustimmt.  


Das neue Beitragsverhältnis von 40% (Arbeitnehmende) zu 60% (Arbeitgeberin) ist zeitgemäss und für alle Altersgruppen gleich. Derzeit liegt das Verhältnis der Beiträge über alle Altersgruppen der Arbeitnehmenden bei rund 35% (Arbeitnehmende) zu 65% (Arbeitgeberin). Das jetzige Beitragsverteilung ist altersabhängig zu Lasten der jüngeren Arbeitnehmenden. 

Abstimmungsempfehlung:

Der Stadtrat und das Stadtparlament (mit 56 zu 0 Stimmen) empfehlen, JA zu stimmen. Ebenso sagen folgende Parteien und Verbände JA zur Vorlage «Finanzielle Stabilisierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur, Kredit von 120 Millionen Franken»:

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